Autobahn und Kraftfahrstraßen
Das Befahren von Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist für Radfahrer verboten, auch wenn eine solche Ausschilderung zu beträchtlichen Umwegen zwingt. (§ 18 StVO)
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Das Befahren von Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist für Radfahrer verboten, auch wenn eine solche Ausschilderung zu beträchtlichen Umwegen zwingt. (§ 18 StVO)